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Gewährleistung - Garantie
Sehr geehrte Kunden,
seit der Gesetzesänderung zum allgemeinen Gewährleistungsrecht (Schuldrechtsreform) vom 01.01.2002, ist es zu vielen Missverständnissen hinsichtlich der Definition von Gewährleistung und Garantie gekommen. Aus diesem Grund möchten wir hier den Sachverhalt noch einmal genau erläutern:
Was ist Garantie, was ist Gewährleistung?
1. Garantie
Ist eine rein freiwillige Leistung des Herstellers, Inhalt und Umfang richten sich ausschließlich nach dem Garantieversprechen. Es besteht keinerlei rechtlicher Anspruch auf eine solche Leistung!
2. Lieferanten Gewährleistung
Betrifft Mängel die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe des Produktes bestanden haben. Hier gilt die gesetzliche Frist von 24 Monaten.
In den ersten 6 Monaten der Gewährleistungsfrist gilt für Endverbraucher (bitte Punkt 3 beachten) der Grundsatz der Beweislastumkehr, d.h. es wird angenommen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt der Auslieferung vorhanden war und es muss eine Nachbesserung seitens des Lieferanten erfolgen.
Nach Ablauf dieser 6 Monate muss vom Abnehmer nachgewiesen werden, dass der Fehler bereits zum Übergabezeitpunkt bestanden hat. Ist dies möglich, gilt auch hier die Nachbesserungspflicht des Lieferanten.
Bei Defekten hervorgerufen durch Verschleiß, unsachgemäßer Behandlung, Fremdeingriffen, entfernen von Garantiesiegeln und Bedienungsfehlern erlischt der Gewährleistungsanspruch.
Eine Reparatur oder Austausch verlängert nicht die Gewährleistungsfrist, maßgeblich ist hierfür das ursprüngliche Kaufdatum.
3. umgebaute Konsolen
Bei Konsolen, die von uns durch Modchips, Casemodding etc.verändert wurden, besteht keinerlei Herstellergarantie mehr, hier gilt nur die 24 monatige gesetzliche Gewährleistung.
4. Modding / Tuning Artikel
Bei Eigeneinbau von Modding sowie Tuningartikel ( Beleuchtung / Modchips / Module ) haftet bei Zerstörung die Firma TA Multimedia GmbH nicht.




